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Fernwärme-
Übergabestation

Wärmeanschlusswert

Der Wärmeanschlusswert sollte dem benötigten Wärmebedarf Ihrer Immobilie entsprechen. Er ist die Grundlage für die Ermittlung der Hausanschlusskosten und verbindlicher Bestandteil des Fernwärmeliefervertrages. Sollte Ihre Heizung für Ihren Bedarf nicht über ausreichende Kapazitäten verfügen, wird sie an kalten Tagen gegebenenfalls nicht genug heizen und warmes Wasser nicht bzw. nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.
 
Wenn Sie Ihren Wärmeanschlusswert gemäß § 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (kurz AVBFernwärmeV) anpassen möchten, müssen Sie einen Antrag stellen. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Anpassung vorliegen, führt ein Mitarbeiter des Netzbetriebs der Stadtwerke Saarbrücken die Anpassung in Ihrer Anlage gegen ein Entgelt durch. 


Störungsbeseitigung in Ihrer Fernwärmeübergabestation

Die Fernwärmeübergabestation ist das Bindeglied zwischen der Fernwärme-Hausanschlussleitung und der Hauszentrale. Die Primärseite der Fernwärmeübergabestation gliedert sich in die Anlagenteile der Stadtwerke Saarbrücken Netz AG und des Kunden entsprechend den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Stadtwerke Saarbrücken Netz AG. Der Anlagenteil der Stadtwerke Saarbrücken Netz AG beginnt bei den Hauseingangsventilen und endet vor den Flansch- bzw. Gewindeverbindungen der beiden Absperrventile in der Fernwärmeübergabestation bzw. vor der Anschlussverschraubung oder Flanschverbindung des Regelventils bei Kompaktstationen. Diese Anlagenteile beinhalten Wärmemengenzähler, Differenzdruckregler, Manometer, Thermometer, Rohrleitungsteile etc. Darüber hinaus sind bei den Anlagen des Wärme-Direktservices (WDS) die Messstellen und die Einrichtung der Messstellen, ausschließlich der Absperrarmaturen, im Verantwortungs- und Wartungsbereich der Stadtwerke Saarbrücken Netz AG.

Alle Störungsbeseitigungsmaßnahmen an Anlagenkomponenten im Eigentum der Stadtwerke Saarbrücken Netz AG sind für den Anschlussnehmer kostenfrei. Der restliche Teil der Fernwärmeübergabestation ist Eigentum des Kunden und obliegt seiner Unterhaltungs- und Wartungspflicht. Störungsbeseitigungsmaßnahmen an den kundeneigenen Anlagenkomponenten werden nicht von der Stadtwerke Saarbrücken Netz AG durchgeführt. Hierfür muss der Kunde eine Heizungsbaufirma beauftragen.