Wann ist die Saarbrücker Fernwärme vollständig „grün“? (Dekarbonisierung & Transformationsplan)
In einem gemeinsamen Projekt, in dem die Stadtwerke Saarbrücken und Energie SaarLorLux derzeit zusammenarbeiten, wird u. a. analysiert, wo eine Erweiterung des Fernwärmenetzes möglich und sinnvoll ist. Dieser Transformationsprozess soll in einen konkreten Transformationsplan für das bestehende und zukünftige Fernwärmenetz münden, der Stand heute bis Oktober 2025 erstellt sein wird. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) muss jedes Wärmenetz bis zum Jahr 2045 vollständig mit Wärme aus erneuerbaren Energien, aus unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination hieraus gespeist werden. Gleichzeitig muss die Landeshauptstadt Saarbrücken bis Mitte 2026 eine kommunale Wärmeplanung für das Stadtgebiet Saarbrücken fertigstellen. Das Saarbrücker Fernwärmenetz hat vor dem Hintergrund der Energiewende großes Potenzial. Mit einem Primärenergiefaktor von aktuell 0,35 (Berechnung nach der Stromgutschriftmethode, gültig bis 31.12.2026) ist ein Anschluss an das Fernwärmenetz schon heute ein sehr effektiver, umweltfreundlicher Schritt.
Derzeit planen wir die mögliche Errichtung einer Flusswasserwärmepumpe an der Saar und prüfen die technischen Voraussetzungen für einen möglichen künftigen Einsatz von Wasserstoff im Gasmotorenkraftwerk GAMOR. Die Umsetzung der Flusswasserwärmepumpe hängt insbesondere von der Bewilligung der noch zu beantragenden Fördermittel und der Investitionsentscheidung ab.
Die fünf Gasmotoren des Gasmotorenkraftwerk (GAMOR) sind heute schon auf den partiellen Einsatz von Wasserstoff zur Strom- und Fernwärmeerzeugung vorbereitet. Voraussetzung für einen tatsächlichen künftigen Einsatz von Wasserstoff sind unter anderem eine geeignete Wasserstoffinfrastruktur sowie die Verfügbarkeit ausreichender Mengen in der erforderlichen Qualität.
Ein weiteres Projekt ist eine Flusswasserwärmepumpe. Sie soll Umweltwärme aus der Saar für die Fernwärmeerzeugung nutzbar machen. Die konkrete Umsetzung ist Gegenstand der weiteren Planung hängt insbesondere von der Bewilligung der noch zu beantragenden Fördermittel und der Investitionsentscheidung ab.