Wer kann Fernwärme für ein Haus beantragen?

Grundsätzlich kann nur der Gebäudeeigentümer einen Antrag zur Prüfung eines Anschlusses an das Saarbrücker Fernwärmenetz bei der Stadtwerke Saarbrücken Netz AG oder Energie SaarLorLux stellen. Die Anfrage wird dann auf Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft. Der tatsächliche Anschlussantrag kann bei Stadtwerke Saarbrücken Netz AG – als Netzbetreiber des Netzes – gestellt werden. Anfragen von Mietern können wir leider nicht berücksichtigen, da sie i. d. R. keine Entscheidungsbefugnisse haben. Wir empfehlen allerdings interessierten Mietern den Kontakt mit ihrem Vermieter oder ihrer Hausverwaltung zu suchen und auf die Option der Saarbrücker Fernwärme als Alternative hinzuweisen.