Vorgaben zur Rücklauftemperatur – geregelt in den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) Fernwärme

Die Technischen Anschlussbedingungen für Fernwärmenetze (TAB Fernwärmenetze) der Stadtwerke Saarbrücken sind seit Beginn der Wärmeversorgung in der Landeshauptstadt allseits bindende Vertragsbestandteile der Fernwärmeversorgung.
In den TAB Fernwärmenetze ist unter anderem auch die Einhaltung der Rücklauftemperaturen geregelt. Diese liegt in Ihrem Verantwortungsbereich.
Hier finden Sie die gültige Fassung der TAB Fernwärmenetze [Link].